Nach einem Entscheid des Bundesgerichts im September 2016 ist die Baubewilligung für den Trakt G im Hof der Klinik rechtskräftig. Derzeit laufen Aktualisierungsarbeiten zum Innenausbau. Sobald diese abgeschlossen sind, kann mit dem Bau begonnen werden.

Beim Erneuerungsbau Trakt A+ hat das Bundesgericht entschieden, dass ein Nachbar zur Einsprache berechtigt ist. Die Stadt und das Kantonsgericht hatten ihm dieses Recht aberkannt. Die Baubewilligung muss deshalb noch einmal durch die Stadt Luzern beurteilt werden. Sie muss zusätzlich über eine vom Kantonsgericht verfügte Planänderung entscheiden. Die Klinik geht heute davon aus, dass die Entscheide des Bundesgerichts und das Kantonsgerichts die Realisierung des Trakts A+ zeitlich nicht verzögern.