Das Bauprojekt der Orthopädischen Klinik Luzern an der Rigistrasse ist aufgrund einer Beschwerde durch das Kantonsgericht beurteilt worden. Dieses hat die Zonenkonformität des Bauprojekts verneint  (siehe Artikel der Zentralschweiz am Sonntag vom 17. Dezember 2017).

 

Die Orthopädische Klinik Luzern zieht diesen Entscheid an das Bundesgericht weiter. Sie nimmt zum Entscheid des Kantonsgerichts wie folgt Stellung:

 

«Das Urteil des Kantonsgerichts ist für uns völlig überraschend und nicht nachvollziehbar.

Wir haben es deshalb an das Bundesgericht weitergezogen.

 

Wir sind mit diesem Projekt seit Jahren in engem Austausch mit der Stadt und dem Kanton Luzern.

Die Stadt hat unter Einbezug der Dienststelle Raum und Wirtschaft des Kantons die Zone eigens im Hinblick auf das Bauvorhaben der OKL selbständig geändert. Sie wurde von Wohnen auf öffentliche Zwecke wie Spitäler oder Altersheime angepasst. Die Bevölkerung von Luzern hat diese Änderung bei der Revision der Bau- und Zonenordnung 2013 deutlich gutgeheissen. 2014 wurde sie auch vom Regierungsrat genehmigt. Dass genau diese eigens festgelegte Zone nun nicht für das OKL-Projekt zulässig sein soll, für die Ärzte der OKL nicht nachvollziehbar.

 

Die Belegärzte der Orthopädie und Traumatologie sind heute ein ganz wichtiger Teil der medizinischen Grundversorgung im Kanton Luzern. Sie arbeiten exklusiv für die Hirslanden Klinik St. Anna, Leisten Notfalldienste und sind bei der OKL angestellt. Sie operieren in der Klink und die Patienten werden in der Klinik gepflegt. Die Belegärzte der OKL leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung des öffentlichen Leistungsauftrags der Klinik und sind damit Teil der Klinik.

Bis heute sind sie in der Klinik eingemietet und das war rechtlich so akzeptiert. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb das nicht mehr gelten soll, wenn sie ihre Büros nun direkt neben der Klinik einrichten wollen und damit in der Klinik dringend benötigten Platz schaffen. Durch die räumliche Nähe profitieren Patienten und die Gesundheitsversorgung im Raum Luzern, insbesondere bei Notfällen.»